BSG: Honorar-Abschlagszahlungen dürfen bei MVZ nicht von der Vorlage einer Bankbürgschaft abhängig gemacht werden

Abschlagszahlungen auf das vertragsärztliche Honorar dürfen nicht allein bei Medizinischen Versorgungszentren, die in der Organisationsform einer juristischen Person des Privatrechts betrieben werden und deren Gesellschafter nicht ausschließlich natürliche Personen sind, von der Vorlage einer Bankbürgschaft abhängig gemacht werden, so das

Assistenten in zahnärztlichem MVZ

MVZ dürfen für jeden vollen Versorgungsauftrag, den sie zu erfüllen haben, einen Assistenten in Vollzeit beschäftigen. Assistenten- und Vertreterrichtlinien einer Kassenzahnärztlichen Vereinigung dürfen auch mit Satzungsqualität die notwendige Qualifikation des Ausbilders nicht von einer vorherigen Tätigkeit als Vertragszahnarzt und/oder Leiter

Dialyse-Rufbereitschaft schließt Teilnahmepflicht am allgemeinen ärztlichen Bereitschaftsdienst nicht aus

Die nach § 5 Abs 4 der Qualitätssicherungs-Vereinbarung zu den Blutreinigungsverfahren nach § 135 Abs 2 SGB V verpflichtende Dialyse-Rufbereitschaft schließt grundsätzlich eine Teilnahme am Allgemeinen ärztlichen Bereitschaftsdienst nicht aus, hat das Sozialgericht (SG) München entschieden. Der Ärztliche Bereitschaftsdienst ist immanenter Bestandteil