Das Bundessozialgericht (BSG) hat klargestellt, dass aus Gründen der Verhältnismäßigkeit vor dem Zulassungsentzug eines MVZ stets zu prüfen ist, ob als milderes Mittel die Anordnung des Ruhens der Vertragsarztzulassung des MVZ möglich ist. Dies gilt auch in den Fällen des
Sicherstellungsassistent muss nicht dieselbe Facharztbezeichnung wie Vertragsarzt führen
Die gesetzlichen Anforderungen an einen Sicherstellungsassistenten sind andere als die an einen Vertreter, hat das Sozialgericht (SG) München festgestellt. Ein Sicherstellungsassistent muss nur über eine Approbation verfügen – ein Vertreter kann dagegen nur genehmigt werden, wenn er dieselben Qualifikationsanforderungen wie
Irreführende Werbung: Bezeichnung einer Arztpraxis mit zwei Ärzten als „Zentrum“?
Da seit der Einführung von Medizinischen Versorgungszentren, die ab einer Anzahl von zwei (Zahn-)Ärzten gegründet werden können, der Begriff „Zentrum“ eine andere Wertung erfahren hat, ist es nicht mehr unzulässig und irreführend, wenn zwei Ärzte sich „Zentrum für plastische und
Ungeeignetheit eines Zahnarztes aus gesundheitlichen Gründen
Nach § 21 Satz 1 Alt 1 Zahnärzte-ZV ist ein Zahnarzt für die Ausübung der vertragszahnärztlichen Tätigkeit ungeeignet, der aus gesundheitlichen Gründen nicht nur vorübergehend unfähig ist, die vertragszahnärztliche Tätigkeit ordnungsgemäß auszuüben. Es ist in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) geklärt, dass
Wenn im PKV-Vertrag nur Fahrtkosten für stationäre Behandlungen erfasst sind, muss die PKV Fahrtkosten zur ambulanten Dialyse nicht erstatten
Eine mehrmals pro Woche in einer Praxis niedergelassener Ärzte durchgeführte Dialysebehandlung stellt weder eine „ambulante Operation“ noch eine „stationäre Heilbehandlung“ im Sinne der maßgeblichen Tarifbedingungen einer privaten Krankenversicherung (PKV) dar. Die mit einer solchen Dialysebehandlung verbundenen Transportkosten des Versicherungsnehmers sind
BSG: Auch in fachgleichen BAGs muss mit LANR gekennzeichnet werden
Durch Beschluss hat das Bundessozialgericht (BSG) klargestellt, dass die ärztliche Leistungserbringung auch in fachgleichen Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) mit der LANR desjenigen Arztes, der die entsprechende Leistung erbracht hat, gekennzeichnet werden muss. Dies erlaube der Kassenärztlichen Vereinigung neben der Einhaltung der Fachgebietsgrenzen
BSG: Rücknahmefiktion eines Widerspruchs bei Nichtzahlung der Widerspruchsgebühr ist unwirksam
Die Zulassungsverordnung für Vertragsärzte enthält die Regelung, dass der Widerspruch gegen einen Bescheid als zurückgenommen gilt, wenn die Widerspruchsgebühr nicht fristgerecht gezahlt wird. Das Bundessozialgericht (BSG) hat nun klargestellt, dass es keine gesetzliche Grundlage für diese Verordnungsregelung gibt. Der Widerspruch
BSG: Honorar-Abschlagszahlungen dürfen bei MVZ nicht von der Vorlage einer Bankbürgschaft abhängig gemacht werden
Abschlagszahlungen auf das vertragsärztliche Honorar dürfen nicht allein bei Medizinischen Versorgungszentren, die in der Organisationsform einer juristischen Person des Privatrechts betrieben werden und deren Gesellschafter nicht ausschließlich natürliche Personen sind, von der Vorlage einer Bankbürgschaft abhängig gemacht werden, so das
BSG: Räumliche Nähe von ausgelagerten Praxisräumen
Die räumliche Nähe von ausgelagerten Praxisräumen i.S.d. § 24 Abs. 5 Zulassungsverordnung Ärzte (Ärzte-ZV) zum Vertragsarztsitz ist gewahrt, wenn der Vertragsarzt den Vertragsarztsitz innerhalb eines Zeitraums von maximal 30 Minuten aufsuchen kann, hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden und sich damit
Assistenten in zahnärztlichem MVZ
MVZ dürfen für jeden vollen Versorgungsauftrag, den sie zu erfüllen haben, einen Assistenten in Vollzeit beschäftigen. Assistenten- und Vertreterrichtlinien einer Kassenzahnärztlichen Vereinigung dürfen auch mit Satzungsqualität die notwendige Qualifikation des Ausbilders nicht von einer vorherigen Tätigkeit als Vertragszahnarzt und/oder Leiter