MVZ dürfen für jeden vollen Versorgungsauftrag, den sie zu erfüllen haben, einen Assistenten in Vollzeit beschäftigen. Assistenten- und Vertreterrichtlinien einer Kassenzahnärztlichen Vereinigung dürfen auch mit Satzungsqualität die notwendige Qualifikation des Ausbilders nicht von einer vorherigen Tätigkeit als Vertragszahnarzt und/oder Leiter
Die Werbung für ein Produkt mit einem fachlichen Zitat eines Arztes kann ohne dessen Zustimmung zulässig sein
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hatte jetzt über einen Fall zu entscheiden, in dem in der Werbung für ein Produkt öffentliche Aussagen eines Arztes unter Nennung seines Namens zitiert wurden. Der Arzt wollte jedoch nicht mit diesem Produkt in Verbindung gebracht
Keine kapazitätsmäßige Überlastung, wenn privatärztliche Behandlung am selben Tage möglich ist
Die Weigerung eines Vertragsarztes, eine Versicherte wegen kapazitätsmäßiger Überlastung als Kassenpatientin zu behandeln, und die stattdessen am selben Tag erfolgende Behandlung der Versicherten aufgrund Privatliquidation stellen einen Verstoß gegen das Sachleistungsprinzip sowie gegen die Vorschrift des § 128 Abs 5a SGB
Anpassungspflicht der KV in Bezug auf den Dialyseversorgungsauftrag hat keinen drittschützenden Charakter
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) ist zwar nach § 5 Abs 7 Buchstabe c Qualitätssicherungsvereinbarung Blutreinigung verpflichtet die Zahl der Versorgungsaufträge “anzupassen”, wenn ein Dialysearzt aus der Praxis ausscheidet und die Nachbesetzung der Stelle nicht innerhalb von sechs Monaten nachgewiesen wird.
Dialyse-Rufbereitschaft schließt Teilnahmepflicht am allgemeinen ärztlichen Bereitschaftsdienst nicht aus
Die nach § 5 Abs 4 der Qualitätssicherungs-Vereinbarung zu den Blutreinigungsverfahren nach § 135 Abs 2 SGB V verpflichtende Dialyse-Rufbereitschaft schließt grundsätzlich eine Teilnahme am Allgemeinen ärztlichen Bereitschaftsdienst nicht aus, hat das Sozialgericht (SG) München entschieden. Der Ärztliche Bereitschaftsdienst ist immanenter Bestandteil
In eigener Sache: Zum 01.11.2020 Kanzleiumzug
Sehr geehrte Damen und Herren, ab dem 01.11.2020 finden Sie die Kanzlei unter folgender neuer Anschrift: Niedenau 62 60325 Frankfurt am Main Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme! Ihre Maria-Stephanie Dönnebrink
BSG: Achtung: Plausibilitätsprüfung bei interner Urlaubsvertretung!
Eigentlich müssen sich Arztpraxen / BAGs / MVZ gem. § 32 Abs. 1 Ärzte-ZV nur den Einsatz externer Vertreter ab einer Dauer von 3 Monaten innerhalb eines Zwölfmonatszeitraums von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) genehmigen lassen. Das Bundessozialgericht (BSG) hat die
BSG: MVZ-Bürgschaft und Nachhaftung ausscheidender Gesellschafter
Wird ein MVZ in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft geführt, müssen die Gesellschafter der Trägergesellschafter Bürgschaften zu Absicherung der Ansprüche von KV und Krankenkassen gegen die MVZ-Trägergesellschaft stellen. Das BSG hat nun entschieden, dass die Gesellschafter diese Bürgschaften bei ihrem Ausscheiden
BSG: Zahnärzte-MVZ darf mehrere Vorbereitungsassistenten beschäftigen
Das Bundessozialgericht hat nun klargestellt, dass auch ein zahnärztliches MVZ berechtigt ist, mehrere Vorbereitungsassistenten zu beschäftigen. Pro Zahnarzt mit vollem Versorgungsauftrag dürfe ein Vorbereitungsassistent beschäftigt werden, unabhängig davon, ob der Zahnarzt im MVZ als Vertragszahnarzt oder als angestellter Zahnarzt tätig
Datenschutz: Software muss Möglichkeit zur Löschung nicht mehr benötigter Daten vorsehen
Die in (Zahn-)Arztpraxen und anderen Unternehmen / Behörden verwendete Software muss die Möglichkeit vorsehen, nicht mehr benötigte Daten zu löschen. Ist das nicht der Fall, liegt ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSG-VO) vor. Da dies nicht der Fall war, hat