Assistenten in zahnärztlichem MVZ

MVZ dürfen für jeden vollen Versorgungsauftrag, den sie zu erfüllen haben, einen Assistenten in Vollzeit beschäftigen. Assistenten- und Vertreterrichtlinien einer Kassenzahnärztlichen Vereinigung dürfen auch mit Satzungsqualität die notwendige Qualifikation des Ausbilders nicht von einer vorherigen Tätigkeit als Vertragszahnarzt und/oder Leiter

Dialyse-Rufbereitschaft schließt Teilnahmepflicht am allgemeinen ärztlichen Bereitschaftsdienst nicht aus

Die nach § 5 Abs 4 der Qualitätssicherungs-Vereinbarung zu den Blutreinigungsverfahren nach § 135 Abs 2 SGB V verpflichtende Dialyse-Rufbereitschaft schließt grundsätzlich eine Teilnahme am Allgemeinen ärztlichen Bereitschaftsdienst nicht aus, hat das Sozialgericht (SG) München entschieden. Der Ärztliche Bereitschaftsdienst ist immanenter Bestandteil