Neue Richtlinie über zahnärztliche Früherkennungsmaßnahmen bei Kindern tritt am 01.07.2019 in Kraft

Im Rahmen der Neufassung der Richtlinie zur zahnärztlichen Früherkennung bei Kindern hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Anspruch auf zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen ausgeweitet und die Angebote altersgruppenspezifisch neu strukturiert. Mit dem Ziel, das Auftreten von frühkindlicher Karies zu verringern,