Auch wenn ärztliche Kollegen als Patienten in der Praxis erscheinen, muss die reguläre Basisdiagnostik durchgeführt und dokumentiert werden. Ärztliche Kollegen sind ebenso wie jeder andere Patient nicht von sich aus verpflichtet, dem Behandler die Krankengeschichte selbständig zu schildern, zumal dann nicht, wenn sie extrem schmerzgeplagt sind. Es sei und bleibe Aufgabe des behandelnden Arztes, entsprechend präzise Fragen zu stellen und Untersuchungen zu veranlassen, hat nun das OLG Celle klargestellt.
Unterbleibt die Basisdiagnostik, stellt dies einen groben Behandlungsfehler dar.
Quelle: Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 04.04.2019, Presseinformation: http://www.oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/ein-arzt-muss-als-extrem-schmerzgeplagter-patient-die-eigene-krankengeschichte-dem-aufgesuchten-behandler-nicht-selbststaendig-schildern-175773.html