Im Rahmen der Neufassung der Richtlinie zur zahnärztlichen Früherkennung bei Kindern hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Anspruch auf zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen ausgeweitet und die Angebote altersgruppenspezifisch neu strukturiert. Mit dem Ziel, das Auftreten von frühkindlicher Karies zu verringern, werden erstmals auch Kleinkinder unter drei Jahren einbezogen.

Die wichtigsten neuen zahnärztlichen Früherkennungsleistungen für Kinder sind:

  • Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen können zukünftig bereits ab dem 6. Lebensmonat wahrgenommen werden. Zwischen dem 6. und 34. Lebensmonat besteht nun ein neuer Anspruch auf drei Früherkennungsuntersuchungen. Diese sind zeitlich auf die U-Untersuchungen abgestimmt. Kinder zwischen dem 34. Lebensmonat und dem vollendeten 6. Lebensjahr haben weiterhin unverändert Anspruch auf drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen.
  • Im Rahmen der neu eingeführten Früherkennungsuntersuchungen vor dem 34. Lebensmonat sollen Zahnärzte die Betreuungspersonen beispielsweise auch über die Ursachen von Erkrankungen im Mund aufklären und in der Anamnese die Anwendung von Fluoridierungsmitteln wie Zahnpasta erfragen.
  • Das Auftragen von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung wird für Kinder zwischen dem 6. und 34. Lebensmonat Kassenleistung. Der neue Anspruch besteht zweimal je Kalenderhalbjahr, unabhängig davon, ob bei den Kindern eine (initial-)kariöse Läsion vorliegt. Fluoridlack trägt durch die Remineralisierung der Zahnoberfläche dazu bei, das Entstehen und das Fortschreiten von Karies zu verhindern. Kinder zwischen dem 34. Lebensmonat und dem vollendeten 6. Lebensjahr haben weiterhin unverändert Anspruch auf Fluoridierung bei hohem Kariesrisiko.

Die Richtlinie wurde am 28.05.2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht und kann unter https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid=343f4c877f923f738ce6061c0f28f58a&page.navid=detailsearchlisttodetailsearchdetail&fts_search_list.selected=8af9fb10490b5ed0&fts_search_list.destHistoryId=38135 eingesehen werden.

Quelle: G-BA, Pressemitteilung vom 17.01.2019

Neue Richtlinie über zahnärztliche Früherkennungsmaßnahmen bei Kindern tritt am 01.07.2019 in Kraft