Wird gegen (Zahn)Ärzte wegen Abrechnungsbetrugs, berufsrechtlichen Fehlverhaltens oder aus sonstigen Gründen ermittelt, geht dies teilweise mit einer Anordnung des Ruhens der Approbation einher. Bei dieser handelt es sich um eine präventive Maßnahme nach Art eines vorläufigen Berufsverbots, durch die schwerwiegend in
Bundesfinanzhof: Gewerbesteuerpflicht durch Einsatz von angestellten (Zahn)Ärzten oder nicht-ärztlichen Mitarbeitern?
Der Einsatz nachgeordneter (Zahn)Ärzte oder nicht-ärztlicher Mitarbeiter führt stets zu einem Gewerbesteuerrisiko. Eine freiberufliche Leistung liegt nur dann vor, wenn jede einzelne Leistung durch den (Zahn)Arzt eigenverantwortlich durchgeführt wurde. Daran fehlt es, wenn ein Zytologe sich nur die Präparate ansieht,
Datenschutzkonferenz zur Bestellpflicht eines Datenschutzbeauftragten in (Zahn)Arztpraxen
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK) veröffentlicht von Zeit zu Zeit Hinweise und Beschlüsse zur einheitlichen Auslegung von Datenschutzvorschriften und nimmt zu Zweifelsfragen Stellung. In Bezug auf die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
Datenschutzkonferenz zur Informationspflicht in (Zahn)Arztpraxen
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK) veröffentlicht von Zeit zu Zeit Hinweise und Beschlüsse zur einheitlichen Auslegung von Datenschutzvorschriften und nimmt zu Zweifelsfragen Stellung. So hat sie in Bezug auf (Zahn)Arztpraxen klargestellt, dass
Datenschutz – regelmäßige Schulungen erforderlich?
Schalten Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter ihnen unterstellte Personen in den Datenverarbeitungsprozess ein – wie z.B. in Praxen / MVZ durch den Einsatz von ärztlichem oder nicht-ärztlichem Personal – birgt das ein Sicherheitsrisiko. Denn von jedem weiteren Zugriffsberechtigten kann ein zusätzliches Missbrauchs-
Rechtsform der Genossenschaft ermöglicht MVZ-Gründung ohne persönliche Bürgschaft
Wie der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn kürzlich in einem Brief an das Gesundheitsministerium Rheinland-Pfalz klargestellt hat, brauchen Genossenschaften bei Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) keine Bürgschaften vorzulegen. Anders als bei der Rechtsform der GmbH fordere das Gesetz bei Genossenschaften keine Bürgschaft
KZV Rheinland-Pfalz: Abtretungsverbot von Honoraransprüchen unzulässig
Zahnarztrecht: Das Bundessozialgericht (BSG) hat jüngst entschieden, dass das Verbot, vertragszahnärztliche Honoraransprüche an andere Kreditgeber als an Banken abzutreten, unwirksam ist. Anders als bei der Abtretung von privat(zahn)ärztlichen Honoraransprüchen benötigt der Dritte, dem die Honoraransprüche zur Sicherheit abgetreten werden, für
Abmahnwelle wegen Datenschutzverstößen erreicht Arztpraxen
Wie die KV Bremen mitteilte, werden nun auch in Bremen und Bremerhaven im Kontext der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Arztpraxen abgemahnt. Dabei gehe es insbesondere um fehlende bzw. mangelhafte Datenschutzerklärungen auf den Homepages der Praxen. Um unseriöse Abmahnaktionen einzudämmen, plant die Bundesregierung
BSG: Keine MVZ-Gründung durch Verlegung von Anstellungsgenehmigungen möglich
Ein MVZ kann nicht durch die Verlegung von Stellen angestellter Ärzte aus einem anderen MVZ derselben Betreibergesellschaft an einem neuen Standort gegründet werden, hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Quelle: Bundessozialgericht, Urteil v. 11.10.2017, Az: B 6 KA 38/16 R
Wichtig: Ab Mai 2018 neue Datenschutzpflichten für jede Praxis – jedes Unternehmen!
Zum 25.05.2018 treten die EU-Datenschutzgrundverordnung sowie das daran angepasste neue Bundesdatenschutzgesetz in Kraft und bringen für (Zahn)Arztpraxen, MVZ, Kliniken, Apotheken sowie für alle anderen Unternehmen Verschärfungen im Datenschutzrecht, die bei Verstößen mit Bußgeldern von bis zu 20 Millionen Euro bzw.