Wann liegt bei einer Berufsausübungsgemeinschaft eine fortführungsfähige Praxis vor mit der Folge, dass der Sitz eines ausscheidenden Kollegen nachbesetzt werden kann?

Für die Beurteilung, ob eine fortführungsfähige Praxis besteht, ist nach der Entscheidung des Sozialgerichts (SG) Berlin nicht auf die Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) als Ganzes abzustellen, sondern auf den Tätigkeitsumfang des einzelnen Vertragsarztes. Liegen die Fallzahlen auch bereits vor der Meldung einer