Ob ein an einem Krankenhaus tätiger Arzt selbständig oder angestellt tätig ist, bestimmt sich nach den Vereinbarungen der Parteien und dem tatsächlich Gelebten (vgl. dazu auch Landesarbeitsgericht Hessen vom 30.05.2015, Az: 16 Sa 583/15, besprochen im Medizinrechts-Newsletter März 2016). Das
Praxisabgabe im Wege der Anstellung und Nachbesetzung: BSG fordert Mindestanstellungsdauer von 3 Jahren
Das Bundessozialgericht (BSG) hat jüngst entschieden, dass zur Verhinderung der Umgehung der Vorschriften über die Ausschreibung eines Vertragsarztsitzes durch einen seine Praxis veräußernden Arzt, im Falle von dessen Zulassungsverzicht zum Zwecke der Anstellung eine beabsichtigte Mindesttätigkeitsdauer von 3 Jahren im
MVZ: Nachbesetzungsfrist von 1 Jahr für ¼ Angestelltensitze
Das Bundessozialgericht (BSG) hat seine Rechtsprechung zur zeitlichen Nachbesetzungsmöglichkeit von ¼-Angestelltensitzen in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) geändert. Während es bisher entschieden hatte, dass die 6-Monats-Nachbesetzungsfrist für ¼-Stellen nicht gelte, änderte es diese Rechtsprechung nun für MVZ und legte für ¼-Stellen eine
Gesundheitsbezogene Werbung: Werbender muss Nachweis für wissenschaftliche Absicherung erbringen
Gemäß § 3 Heilmittelwerbegesetz (HWG) ist es unzulässig, medizinischen Behandlungen Wirkungen beizulegen, die sie nicht haben. Wie allgemein bei gesundheitsbezogener Werbung sind strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbeaussage zu stellen, da mit irreführenden gesundheitsbezogenen Angaben erhebliche
Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen
Am 14.04.2016 hat der Bundestag das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen verabschiedet. Der Bundesrat hat diesem am 13.05.2016 zugestimmt. Das Gesetz wird am Tag nach seiner Verkündung im Gesetzblatt in Kürze in Kraft treten. Das genaue Datum ist
Fortführungsfähigkeit einer vertragsärztlichen Praxis als Voraussetzung für die Übergabe an einen Nachfolger
In einem wegen Überversorgung gesperrten Gebiet haben Ärzte aus Gründen des Eigentumsschutzes einen Anspruch auf Erteilung einer Vertragsarztzulassung an ihren Praxisnachfolger, sofern der Zulassungsausschuss nicht die Einbehaltung des Sitzes verfügt. Dies gilt jedoch nur, solange noch ein fortführungsfähiges Praxissubstrat vorliegt.
Dialyse blinder Patienten erfordert besondere Sicherungsmaßnahmen
Bei der Dialyse von Patienten mit Einschränkungen können besondere Maßnahmen – wie beispielsweise die Fixierung des mit der Dialysenadel versehenen Arms – geboten sein, um eine lebensgefährdende Dislokation der Dialysenadel während der Behandlung zu verhindern. In diesem Fall ist der
Unzulässige Werbung für kostenlose zahnärztliche Leistungen
Die Werbung eines Zahnarztes für eine kostenlose Zahnbefunderhebung und Beratung stellt einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz dar, welches Zuwendungen und Werbegaben für medizinische Leistungen untersagt, und ist damit unzulässig. Quelle: Landgericht Stade, Urteil vom 25.06.2015, Az: 8 O 37/15
Selbständige Tätigkeit eines Honorararztes in einem Krankenhaus versus Arbeitnehmereigenschaft
Die Tätigkeit eines Facharztes kann in einem Krankenhaus grundsätzlich auch selbständig auf Honorarbasis erbracht werden. Ob im Einzelfall ein freier Dienstvertrag oder ein Arbeitsverhältnis vorliegt, bestimmt sich nach den Vereinbarungen der Parteien. Die räumliche und organisatorische Eingliederung des Honorararztes in
Praxisnachfolge: Keine Bindung des Zulassungsausschusses an einen wirksam abgeschlossenen Praxiskaufvertrag
In einem für Neuzulassungen gesperrten Planungsbereich kann ein Vertragsarzt, der seine Praxis veräußern möchte, seinen Vertragsarztsitz zur Nachbesetzung ausschreiben lassen. In einem ersten Schritt entscheidet der Zulassungsausschuss darüber, ob überhaupt ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt wird oder ob der Sitz einbehalten wird
