Der Angestelltensitz eines psychotherapeutisch tätigen Arztes kann durch einen psychologischen Psychotherapeuten nachbesetzt werden – und umgekehrt

Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und Ärzte / Berufsausübungsgemeinschaften können ihre Angestelltensitze, auf denen Ärzte psychotherapeutisch tätig werden, nach deren Ausscheiden auch durch psychologische Psychotherapeuten nachbesetzen – und umgekehrt. Dies hat nun das Bundessozialgericht (BSG) bestätigt. Ausschlaggebend sei es, so das BSG,

Das berufsrechtliche Verbot, mit Ärzten überweisungsgebundener medizinisch-technischer Fächer eine Teil-Berufsausübungsgemeinschaft zu gründen, ist wegen Verstoßes gegen die Berufsausübungsfreiheit des Art. 12 Grundgesetz nichtig

Die meisten Berufsordnungen der Landesärztekammern verbieten, dass sich Ärzte nicht-überweisungsgebundener Fächer mit Ärzten überweisungsgebundener medizinisch-technischer Fächer zu Teil-Berufsausübungsgemeinschaften zusammenschließen. Hintergrund ist die Besorgnis, dass die Gründung solcher Teil-Berufsausübungsgemeinschaften zu einer Umgehung des Verbotes der Zuweisung von Patienten bzw. Untersuchungsmaterial gegen