Zum 01.07.2014 ist das Geschenkverbot nach § 21 Fachkreise-Kodex des Vereins Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V. (FSA) in Kraft getreten.
Seit dem ist es Mitgliedsunternehmen des FSA grundsätzlich untersagt, den Angehörigen der Fachkreise Geschenke zu versprechen, anzubieten oder zu gewähren. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um produktbezogene oder nicht produktbezogene Werbung handelt.
Verboten sind demnach nun auch geringwertige Werbeartikel wie etwa Kugelschreiber oder Schreibblöcke. Unzulässig ist zudem die Abgabe von allgemeinem Praxisbedarf wie Spritzen, Pflastern, Nadeln oder Desinfektionsmitteln sowie von Fachbüchern, medizinischen Zeitschriften und Zeitschriftenabonnements. Auch die bisher erlaubten geringwertigen Geschenke zu besonderen Anlässen sind nun untersagt.
Erlaubt ist weiterhin die Abgabe wissenschaftlicher Informationen, also beispielweise produkt- und indikationsspezifisches Informationsmaterial, wissenschaftliche Broschüren, Behandlungsschemata und Schulungsunterlagen sowie medizinische Gebrauchs- und Demonstrationsgegenstände, etwa zur Schulung der Applikation von Arzneimitteln. Es gilt jedoch hier weiterhin, dass die Materialien geringwertig sein sowie einen direkten Bezug zur beruflichen Praxis und zur Patientenversorgung haben müssen.
Damit geht das Geschenkverbot des FSA über das des Heilmittelwerbegesetzes hinaus.
Da das Bundeskartellamt das Geschenkverbot des FSA als Wettbewerbsregel anerkannt hat, kann der Verein auch Nicht-Mitglieder bei Verstößen hiergegen zur Verantwortung ziehen.
Quelle: Pressemitteilung des Vereins Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.v. vom 01.07.2014