Werbung für Medizinprodukte – Blutzuckerteststreifen

In der uneingeschränkten Behauptung, das „präziseste“ Blutzuckermessgerät für die Anwendung in Krankenhäusern anzubieten, liegt eine irreführende Spitzenstellungsbehauptung, wenn das beworbene Gerät nur hinsichtlich der Genauigkeit einzelner Messergebnisse Vorteile gegenüber Konkurrenzprodukten aufweist, so das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem einstweiligen

Wirtschaftlichkeitsprüfung – Vergleichsgruppe für Oralchirurgen

Ist Gegenstand der Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Zahnärzten die Gesamtabrechnung, sind die Prüfgremien grundsätzlich verpflichtet, einen Fachzahnarzt für Oralchirurgie mit Zahnärzten mit der Gebietsbezeichnung „Oralchirurgie“ zu vergleichen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Facharzt für Oralchirurgie ausschließlich oder fast ausschließlich chirurgische Leistungen