Sowohl das Sozialgericht Mainz als auch das Sozialgericht Berlin haben erstinstanzlich entschieden, dass die Degressionsregelung für Zahnärzte verfassungsgemäß sei. Dies gelte auch für Oralchirurgen in einem sozial schwachen Gebiet mit nur beschränkter Möglichkeit, Privatpatienten zu akquirieren.

Quelle: Sozialgericht Mainz, Urteil vom 15.02.2017, Az: S 3 KA 38/16; Sozialgericht Berlin, Urteil vom 22.02.2017, Az: S 83 KA 449/14

Degressionsregelung für Zahnärzte verfassungsgemäß