Das Bundessozialgericht hat anlässlich einer Nichtzulassungsbeschwerde seine Rechtsprechung aus den Jahren 2007 bzw. 2011 bestätigt, wonach der Abzug von Verwaltungskosten auch von den Dialysesachkosten zulässig ist.

Quelle: Bundessozialgericht, Beschluss vom 28.06.2017, Az: B 6 KA 85/16 B

Bundessozialgericht bestätigt Verwaltungskostenabzug von Dialysesachkosten