Eine mehrmals pro Woche in einer Praxis niedergelassener Ärzte durchgeführte Dialysebehandlung stellt weder eine „ambulante Operation“ noch eine „stationäre Heilbehandlung“ im Sinne der maßgeblichen Tarifbedingungen einer privaten Krankenversicherung (PKV) dar. Die mit einer solchen Dialysebehandlung verbundenen Transportkosten des Versicherungsnehmers sind im Rahmen dieser Tarifbedingungen daher nicht erstattungsfähig, hat das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg entschieden.

Quelle: OLG Nürnberg, Urteil vom 28.02.2022, Az: 8 U 224/21

Wenn im PKV-Vertrag nur Fahrtkosten für stationäre Behandlungen erfasst sind, muss die PKV Fahrtkosten zur ambulanten Dialyse nicht erstatten