Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hat entschieden, dass eine abhängige Beschäftigung der Juniorpartnerin vorliegt, wenn die gesamte Einrichtung der Zahnarztpraxis dem Seniorpartner gehört, der die Praxiseinrichtung der Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) der Juniorpartnerin nur (unentgeltlich) zur Nutzung zur Verfügung stellt und der Seniorpartner
BGH: Zahnärztlicher Vergütungsanspruch auf Zahlung eines Eigenanteils bleibt trotz formunwirksamen Heil- und Kostenplans bestehen
Eine Zahnärztin hat eine Patientin erfolgreich auf Zahlung eines Eigenanteils an den zahnärztlichen Behandlungskosten in Höhe von ca. 4.000 € verklagt, weil die Berufung der Patientin auf die Formunwirksamkeit des streitgegenständlichen Heil- und Kostenplans gegen Treu und Glauben (§ 242
Bundesfinanzhof: gewerbliche Einkünfte durch Scheingesellschafter einer (Zahn-)Ärzte-GbR
Eine (zahn)ärztliche Personengesellschaft entfaltet nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nur dann eine freiberufliche Tätigkeit, wenn sämtliche Gesellschafter die Merkmale eines freien Berufs erfüllen. Dies ist bei Mitgesellschaftern einer (zahn)ärztlichen Berufsausübungsgemeinschaft nur dann der Fall, wenn entweder alle Mitgesellschafter steuerrechtlich
Unzulässige Werbung für kostenlose zahnärztliche Leistungen
Die Werbung eines Zahnarztes für eine kostenlose Zahnbefunderhebung und Beratung stellt einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz dar, welches Zuwendungen und Werbegaben für medizinische Leistungen untersagt, und ist damit unzulässig. Quelle: Landgericht Stade, Urteil vom 25.06.2015, Az: 8 O 37/15
Verlegung des Praxissitzes ohne Genehmigung des Zulassungsausschusses führt zum Ende der vertrags(zahn)ärztlichen Zulassung bzw. der Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ)
Die Zulassung eines Vertrags(zahn)arztes oder MVZ endet automatisch, ohne dass es eines Beschlusses des Zulassungsausschusses bedarf, wenn der Arzt / das MVZ mit seiner Praxis aus dem Bezirk seines Praxissitzes wegzieht, § 95 Abs. 7 Sozialgesetzbuch V (SGB V). Verlegt