Wirtschaftlichkeitsprüfung – Vergleichsgruppe für Oralchirurgen

Ist Gegenstand der Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Zahnärzten die Gesamtabrechnung, sind die Prüfgremien grundsätzlich verpflichtet, einen Fachzahnarzt für Oralchirurgie mit Zahnärzten mit der Gebietsbezeichnung „Oralchirurgie“ zu vergleichen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Facharzt für Oralchirurgie ausschließlich oder fast ausschließlich chirurgische Leistungen