Die Bewerbung eines Blutzuckermesssystems gegenüber Ärzten mit einem Hammer als Werbegabe (als humoristische Unterstreichung des Slogans „Hammerpreise schonen Ihr Budget“) stellt einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG) dar. Gemäß § 7 Abs. 1 HWG sind Werbegaben für Angehörige der Heilberufe
Keine Aufklärungspflicht des (Zahn-)Arztes über mehrere gleichwertige Operationsmethoden
Unter mehreren gleichwertigen Operationsverfahren darf der (Zahn-)Arzt dasjenige wählen, das er am besten beherrscht. In diesem Fall ist er nicht verpflichtet, den Patienten über alternative Operationsverfahren aufzuklären. Über Behandlungsalternativen ist zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten jedoch dann aufzuklären, wenn
Krankenhaushaftung: zur Aufklärungspflicht über die Behandlungsalternative der Verlegung in eine Klinik der Maximalversorgung
Kann in einem Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung bei einer Operation der medizinische Standard gewahrt werden, so muss der Patient nicht darauf hingewiesen werden, dass diese Operation auch von einem Krankenhaus der Maximalversorgung durchgeführt werden kann. Über eine solche Möglichkeit
MVZ können nicht Gründer anderer MVZ sein
Medizinische Versorgungszentren (MVZ) können nach aktueller Rechtslage von zugelassenen Ärzten, von zugelassenen Krankenhäusern, von Erbringern nichtärztlicher Dialyseleistungen nach § 126 Abs. 3 Sozialgesetzbuch V (SGB V) oder von gemeinnützigen Trägern, die aufgrund von Zulassung oder Ermächtigung an der vertragsärztlichen Versorgung
Abrechnungsbetrug bei Verstoß gegen das Depotverbot
Werden entgegen den Vorschriften des § 128 Sozialgesetzbuch V (SGB V) Hilfsmittel durch einen Arzt aus einem bei ihm unterhaltenen Depot eines Hilfsmittelerbringers direkt an einen Patienten abgegeben, ohne dass ein Fall der in § 128 SGB V geregelten Notfallversorgung
Rücktritt vom Kaufvertrag über eine (Zahn-)Arztpraxis bei Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht durch Einschaltung eines externen Dritten für die EDV-Wartung und -pflege
Das Landgericht Flensburg hat den Rücktritt einer Praxiskäuferin vom Praxiskaufvertrag wegen eines Sachmangels für zulässig erachtet, als diese feststellte, dass der Praxisverkäufer einem externen Dritten zum Zwecke der Pflege und Wartung sowie der Unterstützung des Praxispersonals bei der EDV-Anwendung ungehinderten
Nachweis ordnungsgemäßer Aufklärung durch den (Zahn-)Arzt
Jeder (zahn-)ärztliche Heileingriff – auch der positiv verlaufende – ist eine rechtswidrige Körperverletzung, wenn der Patient nicht zuvor wirksam eingewilligt hat. Die wirksame Einwilligung setzt eine ordnungsgemäße Aufklärung durch den (Zahn-)Arzt voraus, die der (Zahn-)Arzt auch beweisen können muss. Der
Transfusionsmediziner darf derzeit keine Aphereseleistungen erbringen; Öffnung der Aphereseleistungen für Transfusionsmediziner zu erwarten
Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass ein Facharzt für Transfusionsmedizin derzeit keinen Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung für die Durchführung und Abrechnung von Apheresen hat. Allerdings hat das BSG auch festgestellt, dass der derzeit geltende Genehmigungsvorbehalt für die Apheresen unklar
Hessen: MVZ sind zur Teilnahme an der EHV zu Gunsten der bei ihnen angestellten Ärzte verpflichtet
Am 19.02.2014 hat das Bundessozialgericht (BSG) zur Erweiterten Honorarverteilung (EHV) – einer speziellen Form der Altersversorgung für Ärzte in Hessen – entschieden, dass nicht nur Vertragsärzte, sondern auch Medizinische Versorgungszentren (MVZ) verpflichtet sind, Honorarabzüge zugunsten der EHV hinzunehmen. Begründet hat
Werbung eines Zahnarztes mit Vorher-Nachher-Bildern einer Patientin ist zulässig
Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass ein Zahnarzt mit Lichtbildern einer Patientin vor und nach einer umfassenden Gebisssanierung werben darf, wenn für die Behandlung eine medizinische Indikation bestanden habe. Dies gelte auch dann, wenn es zusätzlich darum ging, auch die
