Verlegung des Praxissitzes ohne Genehmigung des Zulassungsausschusses führt zum Ende der vertrags(zahn)ärztlichen Zulassung bzw. der Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ)

Die Zulassung eines Vertrags(zahn)arztes oder MVZ endet automatisch, ohne dass es eines Beschlusses des Zulassungsausschusses bedarf, wenn der Arzt / das MVZ mit seiner Praxis aus dem Bezirk seines Praxissitzes wegzieht, § 95 Abs. 7 Sozialgesetzbuch V (SGB V). Verlegt

Überprüfung des Sprechstundenumfangs durch die Kassenärztlichen Vereinigungen und Nachbesetzung von Versorgungsaufträgen

Soll ein bisher in vollem Umfang erteilter ärztlicher (psychotherapeutischer) Versorgungsauftrag nachbesetzt werden, kommt die Nachbesetzung nur in dem zuvor tatsächlich ausgeübten Umfang in Betracht. So hat das Sozialgericht Bremen nur die Nachbesetzung eines halben psychotherapeutischen Versorgungsauftrags zugelassen, nachdem die zur

Gesellschafterwechsel in MVZ führt nicht zu Herausgabe der Bürgschaftsurkunde des ausscheidenden Gesellschafters

Für die Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist es Voraussetzung, dass die Gesellschafter selbstschuldnerische Bürgschaftserklärungen oder andere Sicherheitsleistungen nach § 232 des Bürgerlichen Gesetzbuchs für Forderungen von Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen

(Zahn-)Arzt haftet gegenüber KV alleine für Regressansprüche seiner ehemaligen Berufsausübungsgemeinschaft – Sozialgericht München

Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) können sich bei einer aufgelösten Berufsausübungsgemeinschaft, gegen die ein Regress verhängt wurde, aussuchen, von welchem Gesellschafter sie eine Honorarrückforderung verlangen möchten. Ist nur noch ein ehemaliger Gesellschafter vertrags(zahn)ärztlich tätig, darf die KV die Rückforderungsbeträge mit den