Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen – Gesetzesverschärfung zunächst gestoppt

Das Gesetz zur Förderung der Prävention, welches u. a. schärfere Regelungen zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen enthält (vgl. Juli-Newsletter, abrufbar unter https://www.jusmedicus.de/2013/07/bekampfung-der-korruption-im-gesundheitswesen/ und September-Newsletter, abrufbar unter https://www.jusmedicus.de/2013/09/bekampfung-der-korruption-im-gesundheitswesen-2/), ist vorerst gescheitert. Der Bundesrat hat den Gesetzesentwurf am 20.09.2013 in den

Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes – Auswahl unter mehreren Bewerbern – Fortführungswille des Nachfolgers am bisherigen Vertragsarztsitz

Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass der Zulassungsausschuss für Ärzte einen Bewerber um einen ausgeschriebenen Vertragsarztsitz wegen fehlenden Fortführungswillens ablehnen darf, wenn dieser plant, in einem zweiten Schritt auf seine Zulassung zum Zwecke der Anstellung zu verzichten und den bisherigen

Zurverfügungstellung von Räumen an Hörgeräteakustiker durch HNO-Ärzte im Rahmen des verkürzten Versorgungswegs zulässig

Im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen einem Hörgeräteakustiker und HNO-Ärzten, die eine Hörgeräteversorgung im verkürzten Versorgungsweg anbieten, hat das Landgericht (LG) Dessau-Roßlau entschieden, dass das Zurverfügungstellen von Räumen an Hörgeräteakustiker durch HNO-Ärzte im Rahmen des verkürzten Versorgungsweges zulässig ist. Unzulässig ist

Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen

Das Gesetz zur Förderung der Prävention, welches u. a. schärfere Regelungen zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen enthält (vgl. Juli-Newsletter, abrufbar unter https://www.jusmedicus.de/2013/07/bekampfung-der-korruption-im-gesundheitswesen/), wird möglicherweise nicht mehr vor der Bundestagswahl Ende September in Kraft treten und wäre damit vorerst gescheitert.

Nachbesetzung einer Arztstelle in einem MVZ binnen 6 Monaten – Verlängerung der Nachbesetzungsfrist um maximal weitere 6 Monate möglich – Angreifbarkeit der 6-Monats-Frist

Das Landessozialgericht (LSG) für das Land Nordrhein-Westfalen hat sich mit der Nachbesetzung von Arztstellen in MVZ binnen 6 Monaten im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) kritisch auseinandergesetzt. Das BSG hatte folgende Grundsätze aufgestellt: Eine „Nach“besetzung setze dem Wortsinn

Werbung mit dem Begriff „Kinderzahnarzt“

Die Außendarstellung eines Zahnarztes, der nicht über den Tätigkeitsschwerpunkt „Kinderzahnheilkunde“ verfügt, als „Kinderzahnarzt“ ist unzulässig. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde über die Nichtzulassung der Revision gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen zurückgewiesen. Bei der Beurteilung der Frage,

Planungsbereichsübergreifender Erwerb von Vertragsarztsitzen durch MVZ im Wege des Zulassungsverzichts und der Anstellung des Praxisinhabers unzulässig

Das Bayerische Landessozialgericht (LSG) hält den Erwerb von Vertragsarztsitzen aus anderen Planungsbereichen durch Medizinische Versorgungszentren (MVZ) für unzulässig, wenn der Praxisinhaber zu diesem Zweck auf seine Vertragsarztzulassung verzichtet, um sich im MVZ anstellen zu lassen. Nach Auffassung des Bayerischen LSG

Ungefragte Verweisung eines (Zahn-)Arztes an Hilfsmittelerbringer ist auch dann unzulässig, wenn mehrere Anbieter genannt werden und dem Patienten die Auswahl überlassen wird

Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig-Holstein hat entschieden, dass ein Arzt auch dann berufsrechtswidrig handelt, wenn er einem Patienten ungefragt nicht nur einen Hilfsmittelerbringer, sondern mehrere nennt, sofern es sich dabei nicht um alle in Betracht kommenden Anbieter handelt. In dem dem