Das Gesetz zur Förderung der Prävention, welches u. a. schärfere Regelungen zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen enthält (vgl. Juli-Newsletter, abrufbar unter https://www.jusmedicus.de/2013/07/bekampfung-der-korruption-im-gesundheitswesen/ und September-Newsletter, abrufbar unter https://www.jusmedicus.de/2013/09/bekampfung-der-korruption-im-gesundheitswesen-2/), ist vorerst gescheitert.
Der Bundesrat hat den Gesetzesentwurf am 20.09.2013 in den Vermittlungsausschuss verwiesen und damit faktisch gestoppt. Denn aufgrund der Bundestagswahlen und des damit verbundenen Diskontinuitätsgrundsatzes müssen alle Gesetzesvorhaben, über die der alte Bundestag nicht endgültig entschieden hat, in den neuen Bundestag neu eingebracht und von diesem neu verhandelt werden.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesrates vom 20.09.2013
http://www.bundesrat.de/cln_320/nn_6898/DE/presse/pm/2013/211-2013.html?__nnn=true