Gründung einer Berufsausübungsgemeinschaft zum Zwecke der Nachfolgersteuerung bei einer Praxisabgabe stellt keine unzulässige Umgehung der Vorschriften über die Ausschreibung eines Vertragsarztsitzes dar

Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass es im Falle der geplanten Abgabe einer Einzelpraxis zulässig ist, diese in eine überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft (ÜBAG) einzubinden und zeitgleich zu vereinbaren, dass der Inhaber der Einzelpraxis diese bzw. den dann entstehenden Gesellschaftsanteil an der