Hessisches LSG: MVZ kann weitere MVZ gründen

Das Hessische Landessozialgericht hat entscheiden, dass Gründer eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) nicht nur zugelassene (Zahn-)Ärzte, zugelassene Krankenhäuser, Erbringer nichtärztlicher Dialyseleistungen, gemeinnützigen Trägern, die aufgrund von Zulassung oder Ermächtigung an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen sowie von Kommunen sein können, sondern auch