Das Bundessozialgericht (BSG) hat klargestellt, dass aus Gründen der Verhältnismäßigkeit vor dem Zulassungsentzug eines MVZ stets zu prüfen ist, ob als milderes Mittel die Anordnung des Ruhens der Vertragsarztzulassung des MVZ möglich ist. Dies gilt auch in den Fällen des
Irreführende Werbung: Bezeichnung einer Arztpraxis mit zwei Ärzten als „Zentrum“?
Da seit der Einführung von Medizinischen Versorgungszentren, die ab einer Anzahl von zwei (Zahn-)Ärzten gegründet werden können, der Begriff „Zentrum“ eine andere Wertung erfahren hat, ist es nicht mehr unzulässig und irreführend, wenn zwei Ärzte sich „Zentrum für plastische und
BSG: Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes in einer BAG
Vertragsarztrecht: Das Bundessozialgericht (BSG) hat nun klargestellt, dass es bei der Nachbesetzung eines Sitzes in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) auf die Möglichkeit der Praxisfortführung der gesamten BAG und nicht des einzelnen Sitzes ankommt, wie noch das vorinstanzliche Sozialgericht Berlin entschieden hatte
KZV Rheinland-Pfalz: Abtretungsverbot von Honoraransprüchen unzulässig
Zahnarztrecht: Das Bundessozialgericht (BSG) hat jüngst entschieden, dass das Verbot, vertragszahnärztliche Honoraransprüche an andere Kreditgeber als an Banken abzutreten, unwirksam ist. Anders als bei der Abtretung von privat(zahn)ärztlichen Honoraransprüchen benötigt der Dritte, dem die Honoraransprüche zur Sicherheit abgetreten werden, für
BVerfG: Durchsuchung von amerikanischen Kanzleien mit Standort in Deutschland zulässig
Anlässlich des Diesel-Skandals hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden, dass die Staatsanwaltschaft befugt ist, deutsche Standorte von Kanzleien mit Sitz außerhalb der EU zu durchsuchen. Sie können sich – anders als Kanzleien mit Sitz in Deutschland bzw. der EU – nicht
OLG Frankfurt am Main verbietet Werbung mit Wirksamkeit Craniosakraler Osteopathie
Ein Arzt darf auf seiner Homepage nicht mit der Wirksamkeit der Craniosakralen Osteopathie werben. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschieden. Für die Behandlungsmethode der Craniosakralen Osteopathie fehle ein tragfähiger Wirkungsnachweis, so das OLG. Autorin: Maria-Stephanie Dönnebrink
EuGH: Weite Auslegung der Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung
Datenschutz: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) weist darauf hin, dass der Begriff „für die Verarbeitung Verantwortlicher“ mehrere an dieser Verarbeitung beteiligte Akteure betreffen könne, wobei dann jeder von ihnen den EU-Vorschriften über den Schutz personenbezogener Daten unterliege. Diese Akteure könnten in