Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG)

In dem nun durch das Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Referentenentwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes sind Neuregelungen u. a. zu Medizinischen Versorgungszentren, zu angestellten Ärzten, der Einrichtung von Terminservicestellen, dem Anspruch auf eine unabhängige Zweitmeinung, dem Entlassmanagement von Krankenhäusern sowie der Stärkung der Wahlfreiheit von