Ein Arzt könne trotz seiner grundsätzlichen Schweigepflicht nach den Grundsätzen über die Abwägung widerstreitender Pflichten oder Interessen berechtigt sein, die Straßenverkehrsbehörde zu benachrichtigen, wenn die Gefahr drohe, dass sein Patient mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnehme, obwohl dieser krankheitsbedingt nicht
Gesellschafterwechsel in MVZ führt nicht zu Herausgabe der Bürgschaftsurkunde des ausscheidenden Gesellschafters
Für die Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist es Voraussetzung, dass die Gesellschafter selbstschuldnerische Bürgschaftserklärungen oder andere Sicherheitsleistungen nach § 232 des Bürgerlichen Gesetzbuchs für Forderungen von Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen
(Zahn-)Arzt haftet gegenüber KV alleine für Regressansprüche seiner ehemaligen Berufsausübungsgemeinschaft – Sozialgericht München
Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) können sich bei einer aufgelösten Berufsausübungsgemeinschaft, gegen die ein Regress verhängt wurde, aussuchen, von welchem Gesellschafter sie eine Honorarrückforderung verlangen möchten. Ist nur noch ein ehemaliger Gesellschafter vertrags(zahn)ärztlich tätig, darf die KV die Rückforderungsbeträge mit den
Fortbildungspflicht gemäß § 95 d SGB V: Nachweiszeitraum und keine Quotelung der Honorarkürzung bei angestellten (Zahn-)Ärzten
Gemäß § 95 d Sozialgesetzbuch V muss jeder niedergelassene und angestellte (Zahn-)Arzt seine Fortbildungspflicht innerhalb eines 5-Jahreszeitraums erfüllen und dies auch innerhalb dieser Frist gegenüber der KV nachweisen. Wechselt dabei ein (Zahn-)Arzt von der Anstellung in die Selbständigkeit oder umgekehrt,
Abtretung einer (zahn-)ärztlichen Honorarforderung an eine ärztliche Verrechnungsstelle
Die Abtretung einer (zahn-)ärztlichen Honorarforderung an eine gewerbliche Verrechnungsstelle, die zum Zwecke der Rechnungserstellung und Einziehung erfolgt, verletzt die ärztliche Schweigepflicht und ist deshalb wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nichtig, wenn der Patient der damit verbundenen Weitergabe seiner Abrechnungsunterlagen
Pflicht zur Teilnahme am Notdienst trifft jeden Vertragsarzt – Ausnahme: Ungeeignetheit
Ist ein Arzt zur Teilnahme am Notdienst ungeeignet, weil er – wie in dem jüngst durch das Bundessozialgericht (BSG) entschiedenen Fall – jahrelang von der Teilnahme am Notdienst befreit und ausschließlich psychotherapeutisch tätig war, darf die Kassenärztliche Vereinigung (KV) ihn
Honorarrückforderung nach Neuberechnung der Vergütung anderer Fachgruppen
Bei Honorarrückforderungen gilt grundsätzlich eine 4-jährige Ausschlussfrist. Nach Ablauf dieser 4 Jahre darf kein Honorarrückforderungsverfahren mehr eingeleitet werden. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn die betreffenden Honorarbescheide ausdrücklich mit einem Vorbehalt versehen werden. Dann darf auch nach Ablauf der 4
Trotz Vorsorgevollmacht gerichtliche Genehmigung vor freiheitsbeschränkenden Maßnahmen erforderlich
Hat ein Patient einer anderen Person eine Vorsorgevollmacht erteilt, die sich ausdrücklich auf freiheitsbeschränkende Maßnahmen wie das Anbringen von Bettgittern oder von Beckengurten an Rollstühlen zur Verhinderung von Stürzen bzw. sonstige ärztliche Zwangsmaßnahmen ohne Einschaltung des Betreuungsgerichts bezieht, so darf
Altersdiskriminierende Kündigung in (Zahn-)Arztpraxis
In Kleinbetrieben mit weniger als 5 bzw. 10 Vollzeitangestellten (je nach Datum des Beschäftigungsbeginns) greift das Kündigungsschutzgesetz grundsätzlich nicht, so dass Kündigungen fristgemäß ohne Angabe von Gründen ausgesprochen werden können. Wird dennoch ein Kündigungsgrund angegeben, ist dieser am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
Laborarzt darf Leistung nicht durch Laborgemeinschaft erbringen lassen
Das Bundessozialgericht hat nun klargestellt, dass ein Laborarzt, der eine Überweisung zur Durchführung von Laborleistungen erhält, diese nicht wiederum bei einer Laborgemeinschaft, deren Mitglied er ist, anfordern darf, sondern selbst erbringen muss. Zwar haben Ärzte nach § 25 Abs. 3
