Das Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG) ist am 10.05.2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und am Folgetag in Kraft getreten.

Vom Zeitpunkt des Inkrafttretens an erhalten Ärzte und Psychotherapeuten Leistungen beispielsweise in Behandlungsfällen, die aufgrund der Terminvermittlung durch die Terminservicestelle erforderlich sind, extrabudgetär in voller Höhe vergütet.

Dagegen gelten Regelungen wie die offenen Sprechstunden von grundversorgenden Fachärzten nicht wie vorgesehen ab August, sondern erst ab September 2019, weil das Gesetz nicht wie ursprünglich geplant bereits im April in Kraft getreten ist. Das gleiche gilt unter anderem auch für die Zuschläge zur Grund- und Versichertenpauschale, die Ärzte und Psychotherapeuten für Patienten erhalten, die über die Terminservicestelle vermittelt werden. Über weitere Details, beispielsweise zur offenen Sprechstunde oder der Abrechnung und Kennzeichnung neuer Leistungen, wird mit den Krankenkassen verhandelt werden.

Über weitere Neuerungen durch das TSVG werde ich in den nächsten Newslettern gesondert berichten.

TSVG am 11.05.2019 in Kraft getreten