Anspruch auf Sonderbedarfszulassung, wenn Versicherte anderenfalls auf Versorgungsangebote in einer Entfernung von mehr als 25 km angewiesen sind

Eine Sonderbedarfszulassung zur Vermeidung von Versorgungsdefiziten in Teilen eines „großräumigen Landkreises“ (hier: Landkreis Freudenstadt) ist nach der Rechtsprechung des Sozialgerichts (SG) Karlsruhe im Regelfall zu erteilen, wenn die Versicherten anderenfalls auf Versorgungsangebote in einer Entfernung von mehr als 25 km

Belegärztlich tätiger Nephrologe – kein Anspruch auf Befreiung vom Notdienst

Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass belegärztlich tätige Nephrologen wegen der ihnen obliegenden Verpflichtungen im Rahmen des Dialysebereitschaftsdienstes keinen Anspruch auf Befreiung vom allgemeinen vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst haben. Die in Gemeinschaftspraxis tätigen Nephrologen hatten die Befreiung vom allgemeinen Bereitschaftsdienst bei