Am 21.06.2018 hat das Bundesministerium des Innern ein zweites Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und die Richtlinie (EU) 2016/680 auf den Weg gebracht.

Der Referentenentwurf enthält im Wesentlichen durch die DSGVO und die europäische RL 2016/680 erforderlich gewordene, redaktionelle Anpassungen zahlreicher – auch arbeits- und sozialrechtlicher – Gesetze. Betroffen ist unter anderem auch das für das Vertragsarztrecht einschlägige Sozialgesetzbuch V. Wann die Änderungen in Kraft treten sollen, ist noch nicht bekannt.

 

Autorin:
Maria-Stephanie Dönnebrink
Fachanwältin für Medizinrecht
Frankfurt am Main

Quelle: Referentenentwurf, insb. Art. 120, S. 151 ff.

Zweites Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Datenschutzgrundverordnung und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680