Wie die KV Bremen mitteilte, werden nun auch in Bremen und Bremerhaven im Kontext der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Arztpraxen abgemahnt. Dabei gehe es insbesondere um fehlende bzw. mangelhafte Datenschutzerklärungen auf den Homepages der Praxen.
Um unseriöse Abmahnaktionen einzudämmen, plant die Bundesregierung derzeit eine Gesetzesänderung. Abmahngebühren im Zusammenhang mit der neuen DSGVO sollen vorübergehend ausgesetzt werden. Die Gesetzesnovelle soll allerdings frühestens im Juli in Kraft treten.
Unabhängig davon, dass man Ziel von Abmahnungen werden kann, wenn man die Vorschriften der DSGVO und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) nicht beachtet, können auch die zuständigen Datenschutzbehörden der Länder einschreiten und bei Datenschutzverstößen Bußgelder von bis zu 20 Mio. € festsetzen. Zudem stehen von Datenschutzverstößen betroffenen Personen, wie z. B. Patienten oder Mitarbeitern, Ansprüche auf Schadensersatz und Entschädigung zu.
Arzt- und Zahnarztpraxen ist daher ebenso wie allen anderen Unternehmen dringend anzuraten, die Vorschriften der DSGVO und des BDSG ernst zu nehmen und umzusetzen. Aufgrund der horrenden Bußgelder ist eine anwaltliche Beratung dabei unbedingt zu empfehlen.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten, können Sie sich ebenfalls gerne an mich wenden.
Quelle: Eilmeldung der KV Bremen auf: https://www.kvhb.de/eilmeldung-abmahnwelle-wegen-dsgvo-gestartet