Unter den Sozialgerichten herrscht noch keine Einigkeit darüber, ob angestellte Zahnärzte in einem MVZ zahnärztliche Vorbereitungsassistenten ausbilden dürfen.

So hatte das Sozialgericht Düsseldorf dies verneint. Das Sozialgericht Marburg, welches in diesen Fällen für ganz Hessen zuständig ist, ist dieser Auffassung nun entgegengetreten und hat die Zulässigkeit mehrerer zahnärztlicher Vorbereitungsassistenten in einem MVZ nun bejaht.

Es sei kein Grund ersichtlich, weshalb ein angestellter Zahnarzt nicht in der Lage sein solle, einem Vorbereitungsassistenten die spezifisch vertragszahnärztlichen Belange in der Ausbildung im Rahmen der Vorbereitungszeit nahezubringen. Ebenso wenig könne die Ausbildungsbefugnis in einem MVZ auf den zahnärztlichen Leiter beschränkt werden. Zwar obliege dem zahnärztlichen Leiter die Überwachung der Ausbildung eines Vorbereitungsassistenten, doch müsse die Ausbildung nicht zwingend von ihm selbst vorgenommen werden, so das Sozialgericht Marburg.

Quelle: Sozialgericht Marburg, Urteil vom 31.01.2018, Az: S 12 KA 572/17; anderer Ansicht: Sozialgericht Düsseldorf, Beschluss vom 16.05.2017, Az: S 2 KA 76/17 ER

Mehrere zahnärztliche Vorbereitungsassistenten in einem MVZ zulässig?