Nach einer Analyse der Versorgungssituation hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Sonder-Bedarfsplanung des Ruhrgebietes mit Wirkung zum Januar 2018 beendet, so dass nun verteilt über mehrere Jahre duzende neuer Haus-, Psychotherapeuten- und Facharztsitze entstehen werden.

Nach Auskunft des G-BA sollen ca. 40 neue Hausarztsitze pro Jahr bis zu insgesamt ca. 600 neuen Hausarztsitzen und ca. 85 neue Psychotherapeutensitze entstehen.

Die Sonderregelungen für die Facharztgruppen der spezialisierten fachärztlichen Versorgung entfallen zum 1. Januar 2018 vollständig. Auch auf dieser Planungsebene, der beispielsweise Fachinternisten, Radiologen und Anästhesisten angehören, werden im Ruhrgebiet neue Niederlassungsmöglichkeiten geschaffen, die der G-BA derzeit noch nicht beziffert hat.

Interessierte Ärzte, Psychotherapeuten bzw. Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sollten daher ab jetzt laufend die Ausschreibungen der Sitze in den KV-Blättern beobachten und sich fristgemäß bewerben.

Sollten sich mehr Bewerber gemeldet haben, als Sitze ausgeschrieben wurden, muss der Zulassungsausschuss unter Berücksichtigung gesetzlicher Kriterien eine Auswahl treffen. Abgelehnte Bewerber haben die Möglichkeit, diese Auswahl gerichtlich überprüfen zu lassen. Da die Rechtsprechung dazu, welche Bescheide der Konkurrenten angefochten werden müssen, sehr diffizil ist, wird sowohl für die abgelehnten als auch für die zum Zuge gekommenen und angefochtenen Bewerber unbedingt anwaltliche Beratung empfohlen.

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, Beschluss vom 17.11.2017, BAnz AT 21.12.2017 B3; Newsletter G-BA aktuell 01-Januar 2018

Neue Haus-, Psychotherapeuten- und Facharztsitze im Ruhrgebiet – Sonderbeplanung endet