Zahnaufhellungen – sog. Bleaching – kann umsatzsteuerfreie Heilbehandlung sein, hat nun der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Voraussetzung hierfür ist, dass das Bleaching zur Beseitigung behandlungsbedingter Zahnverdunkelungen vorgenommen wird. Nur wenn ein sachlicher Zusammenhang mit der vorherigen steuerfreien Zahnbehandlung vorliege, sei auch das Bleaching umsatzsteuerfrei.
Quelle: Bundesfinanzhof, Urteil vom 19.03.2015, Az: V R 60/14
Bleaching kann umsatzsteuerfrei sein