Patienten haben gegen das Krankenhaus einen Anspruch auf Auskunft über die behandelnden Ärzte sowie auf Einsichtnahme in die Patientenakte. Ein Anspruch auf Mitteilung der Privatanschrift der behandelnden Ärzte steht Patienten jedoch nicht zu, wie jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt hat.
Ein Widerspruch gegen einen Honorarbescheid kann auch einen Widerspruch gegen das Regelleistungsvolumen implizieren
Bescheide über Regelleistungsvolumen (RLV) und Honorarbescheide hängen in ihrer Wirksamkeit zusammen. Wenn nur ein RLV-Bescheid angefochten wird, nicht aber der nachfolgende dazugehörige Honorarbescheid, verliert die Anfechtung des RLV-Bescheids ihre Wirkung, da sie keine Auswirkungen mehr auf die durch den Honorarbescheid
Zwei halbe Zulassungen für (Zahn-)Arzt möglich
Das Bundessozialgericht (BSG) hat klargestellt, dass es zulässig ist, dass (Zahn-)Ärzte zwei Zulassungen mit hälftigem Versorgungsauftrag an verschiedenen Standorten haben können. Ein hälftiger Versorgungsauftrag lasse dem (Zahn-)Arzt Zeit für andere berufliche Tätigkeiten. Als solche komme auch eine weitere vertrags(zahn)ärztliche Tätigkeit
Dialysezweigpraxen können durch Konkurrenten angefochten werden
Ärzten ist es grundsätzlich nicht möglich, die Erteilung einer Zweigpraxisgenehmigung an konkurrierende Ärzte anzufechten. Für Dialysezweigpraxen gilt jedoch eine Ausnahme, hat das Bundessozialgericht jüngst entschieden. Da eine Dialysezweigpraxis nicht in der Dialyseversorgungsregion einer anderen Dialysepraxis liegen darf, ist eine Bedarfsprüfung
Honorarkürzung bei Verletzung der Fortbildungspflicht
Ärzte und Zahnärzte haben gemäß § 95 d Sozialgesetzbuch V (SGB V) innerhalb von 5-Jahreszeiträumen gegenüber der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung das Erfüllen Ihrer Fortbildungsverpflichtung nachzuweisen. Erbringen sie den Nachweis nicht fristgerecht, hat die K(Z)V ihr Honorar zwingend um 10 % –
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen
Nachdem der letzte Versuch, einen eigenen Straftatbestand für Korruption im Gesundheitswesen zu schaffen, am Ende der letzten Legislaturperiode wegen Diskontinuität gescheitert ist, wurde nun ein neuer Gesetzesantrag eingebracht. Demnach soll folgender Straftatbestand in das Strafgesetzbuch (StGB) aufgenommen werden: „§299a Bestechlichkeit
Erhalt der steuerlichen Freiberuflichkeit von Ärzten / Zahnärzten trotz Beschäftigung angestellter (Zahn-)Ärzte
Selbständig niedergelassene (Zahn-)Ärzte, die andere (Zahn-)Ärzte anstellen, werden dann nicht gewerbesteuerpflichtig, wenn sie leitend und eigenverantwortlich tätig bleiben. Voraussetzung dafür ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), dass sie aufgrund ihrer Fachkenntnisse durch regelmäßige und eingehende Kontrollen maßgeblich auf die
Werbung für Einzelpraxis mit „Augenzentrum“ ist zulässig
Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hat die Werbung eines in Einzelpraxis niedergelassenen Facharztes für Augenheilkunde, der 3 weitere Ärzte angestellt hat und über ein umfangreiches augenärztliches Leistungsangebot verfügt, mit „Augenzentrum“ für rechtmäßig erklärt und die Ordnungsverfügung der Landesärztekammer aufgehoben. Das VG
Änderung der Bedarfsplanungsrichtlinie: Ausnahmen von der Leistungsbegrenzung bei im Jobsharing angestellten Ärzten
Am 18.12.2014 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) einen Beschluss gefasst, wonach der Zulassungsausschuss in Regionen, in denen zwar eine Zulassungssperre besteht, aber ein zusätzlicher lokaler Versorgungsbedarf festgestellt wurde, eine Ausnahme von der Leistungsobergrenze bei angestellten Ärzten beschließen kann, § 58
Reduktion einer Angestelltenstelle auf eine halbe Stelle nach 6 Monaten
Bleibt eine volle Angestelltenstelle gemäß § 103 Abs. 4a S. 5 Sozialgesetzbuch V (SGB V) für die Dauer von mehr als 6 Monaten nur zur Hälfte durch einen angestellten Arzt besetzt, kann diese anschließend auch nur zur Hälfte mit einem
