Selbst wenn die Hinzuziehung eines Dolmetschers notwendig ist, um die ärztliche Behandlung eines fremdsprachigen Patienten durchführen zu können, sind dessen Kosten nicht von den gesetzlichen Krankenkassen zu erstatten. Der Patient muss diese Kosten selbst tragen. Anders als bei Gebärdendolmetschern sieht das Gesetz keine Rechtsgrundlage für die Übernahme der Kosten von Fremdsprachendolmetschern vor.

Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen , Urteil vom 23.01.2018, Az: L 4 KR 147/14

Krankenkasse muss keine Dolmetscherkosten übernehmen