Personal – Pflege – Vergütung

Der Auftrag an Kassen und Krankenhäuser, Personaluntergrenzen für pflegeintensive Bereiche festzulegen, soll dergestalt erweitert werden, dass in Krankenhäusern derartige Untergrenzen nicht nur für pflegeintensive Bereiche, sondern für alle bettenführenden Abteilungen eingeführt werden. Zudem soll im Krankenhausbereich eine vollständige Refinanzierung von Tarifsteigerungen herbeigeführt werden, verbunden mit der Nachweispflicht, dass diese auch tatsächlich bei den Beschäftigten ankommt.

Pflegepersonalkosten sollen besser und unabhängig von Fallpauschalen vergütet werden. Die Krankenhausvergütung soll auf eine Kombination von Fallpauschalen und einer Pflegepersonalkostenvergütung umgestellt werden. Die DRG-Berechnungen sollen um die Pflegepersonalkosten bereinigt werden.

Vernetzung ambulantes und stationäres System

Zur Erreichung einer sektorenübergreifenden Versorgung sollen nachhaltige Schritte eingeleitet werden. Es soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag eingerichtet werden, die bis 2020 Vorschläge für die Weiterentwicklung zu einer sektorenübergreifenden Versorgung des stationären und ambulanten Systems im Hinblick auf Bedarfsplanung, Zulassung, Honorierung, Kodierung, Dokumentation, Kooperation der Gesundheitsberufe und Qualitätssicherung unter Berücksichtigung der telematischen Infrastruktur erarbeiten soll.

Finanzierung

Der aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds und von den Ländern hälftig finanzierte Strukturfonds soll für weitere vier Jahre in Höhe von einer Mrd. Euro / jährlich fortgesetzt werden, um den notwendigen Strukturwandel der Krankenhauslandschaft und die Qualität der stationären Versorgung zu befördern.

Qualität

Die Qualitätsoffensive für Krankenhäuser soll fortgesetzt werden. Dazu sollen insbesondere eine qualitätsorientierte Arbeitsteilung und Vernetzung zwischen einer gut erreichbaren Grund- und Regelversorgung, Zentren für schwerwiegende, komplexe oder seltene Erkrankungen sowie damit verbundenen Anbietern des Gesundheits- und Pflegewesens gehören. Die dazu notwendigen Instrumente der Qualitätssicherung sollen weiterentwickelt werden.

Grundversorgung

Als zusätzliche Aufgabe sollen Krankenhäuser insbesondere im ländlichen Raum im Verbund mit den Schwerpunktkrankenhäusern und örtlichen Pflegeanbietern ergänzende niedrigschwellige Versorgungsangebote z.B. in der Nachsorge vorhalten.

Versorgung psychisch Kranker

In diesem Bereich sollen einheitliche und hinreichende Personalstandards geschaffen sowie stationsersetzender Leistungen eingeführt werden.

Geburtshilfe durch Belegärzte

Die Finanzierungsgrundlage für die Geburtshilfe durch Belegärzte soll überprüft werden.

Organspenden

Die Zahl von Organspenden in Deutschland soll erhöht werden. Dazu soll eine verbindliche Freistellungsregelung für Transplantationsbeauftragte geschaffen und finanziert werden. Die Organentnahme soll höher vergütet werden.

Hygiene

Das Hygienesonderprogramm für Krankenhäuser zur Infektionsprävention und -bekämpfung soll verlängert und evaluiert werden.

Notfallversorgung

Zur Verbesserung der Notfallversorgung soll eine gemeinsame Sicherstellung der Notfallversorgung von Landeskrankenhausgesellschaften und KVen in gemeinsamer Finanzierungsverantwortung geschaffen werden. Dazu sollen Notfallleitstellen und integrierte Notfallzentren aufgebaut werden.

Quelle: Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 07.02.2018
Der Koalitionsvertrag ist im Volltext auf den Homepages der o.g. Parteien einsehbar.

Koalitionsvertrag: geplante Änderungen für Krankenhäuser