Zur Erhaltung einer guten, flächendeckenden medizinischen und pflegerischen Versorgung sollen die Zusammenarbeit und Vernetzung im Gesundheitswesen ausgebaut und verstärkt werden.

Vernetzung mit Pflegeeinrichtungen

Da pflegebedürftige Menschen einen hohen Bedarf an medizinischen Leistungen haben, sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Pflegeeinrichtungen verpflichtet werden, Kooperationsverträge abzuschließen.

Vernetzung ambulantes und stationäres System

Zur Erreichung einer sektorenübergreifenden Versorgung sollen nachhaltige Schritte eingeleitet werden. Es soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag eingerichtet werden, die bis 2020 Vorschläge für die Weiterentwicklung zu einer sektorenübergreifenden Versorgung des stationären und ambulanten Systems im Hinblick auf Bedarfsplanung, Zulassung, Honorierung, Kodierung, Dokumentation, Kooperation der Gesundheitsberufe und Qualitätssicherung unter Berücksichtigung der telematischen Infrastruktur erarbeiten soll.

Ambulante Versorgung

Die Terminservicestellen der KVen sollen unter einer bundesweit einheitlichen Nummer von 8 – 18 Uhr erreichbar sein und auch haus- und kinderärztliche Termine vermitteln.

Das Mindestsprechstundenangebot von Vertragsärzten für die Versorgung gesetzlich Versicherter soll von 20 auf 25 Stunden pro Woche erhöht werden.

Ärzte, die in wirtschaftlich schwachen und unterversorgten ländlichen Räumen praktizieren, sollen über regionale Zuschläge besonders unterstützt werden. Dazu sollen die hausärztliche Versorgung und die „sprechende Medizin“ besser vergütet werden. Dies soll auch die koordinierenden Leistungen inkl. der Terminvermittlung zum Facharzt beinhalten.

Die Möglichkeit der KVen, die Sicherstellung durch Eigeneinrichtungen zu gewährleisten, soll erweitert werden.

Die Bedarfsplanung soll kleinräumiger, bedarfsgerechter und flexibler gestaltet werden. In ländlichen oder strukturschwachen Gebieten sollen Zulassungssperren für die Neuniederlassung von Ärzten entfallen.

Die Länder sollen ein Mitberatungs- und Antragsrecht in den Zulassungsausschüssen der Kassenärztlichen Vereinigungen erhalten.

Disease-Management-Programme sollen weiter gestärkt werden, insb. hins. Rückenschmerz und Depression.

Die Hospiz- und Palliativversorgung soll insbesondere durch die Kostenübernahme für die Koordination von Hospiz- und Palliativnetzwerken sowie durch die Verbesserung der Versorgung bei Kindern und in Altenpflegeeinrichtungen gestärkt werden.

Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) sollen gestärkt werden, deren Unabhängigkeit soll gewährleistet werden und es soll für eine bundesweit einheitliche und verbindliche Regelung bei der Aufgabenwahrnehmung Sorge getragen werden.

Die Verfahren beim Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) sollen beschleunigt werden, damit medizinische Innovationen schneller in die Regelversorgung gelangen. Den Ländern sollen künftig in den Beratungen zur Bedarfsplanung die gleichen Rechte und Pflichten wie den Patientenvertretern eingeräumt.

Vergütung

Sowohl EBM als auch GOÄ sollen reformiert werden. Eine wissenschaftliche Kommission soll bis Ende 2019 unter Berücksichtigung aller hiermit zusammenhängenden medizinischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen Vorschläge vorlegen. Ob diese umgesetzt werden, wird danach entschieden.

Notfallversorgung

Zur Verbesserung der Notfallversorgung soll eine gemeinsame Sicherstellung der Notfallversorgung von Landeskrankenhausgesellschaften und KVen in gemeinsamer Finanzierungsverantwortung geschaffen werden. Dazu sollen Notfallleitstellen und integrierte Notfallzentren aufgebaut werden.

Finanzierung

Ab dem 01.01.2019 sollen die Beiträge zur Krankenversicherung wieder paritätisch von Arbeitgebern und Beschäftigten geleistet werden. Der bisherige Zusatzbeitrag soll paritätisch finanziert werden.

Quelle: Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 07.02.2018
Der Koalitionsvertrag ist im Volltext auf den Homepages der o.g. Parteien einsehbar.

Koalitionsvertrag: geplante Änderungen für Ärzte