Da seit der Einführung von Medizinischen Versorgungszentren, die ab einer Anzahl von zwei (Zahn-)Ärzten gegründet werden können, der Begriff „Zentrum“ eine andere Wertung erfahren hat, ist es nicht mehr unzulässig und irreführend, wenn zwei Ärzte sich „Zentrum für plastische und
OLG Frankfurt am Main verbietet Werbung mit Wirksamkeit Craniosakraler Osteopathie
Ein Arzt darf auf seiner Homepage nicht mit der Wirksamkeit der Craniosakralen Osteopathie werben. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschieden. Für die Behandlungsmethode der Craniosakralen Osteopathie fehle ein tragfähiger Wirkungsnachweis, so das OLG. Autorin: Maria-Stephanie Dönnebrink