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Sicherstellungsassistent muss nicht dieselbe Facharztbezeichnung wie Vertragsarzt führen

Die gesetzlichen Anforderungen an einen Sicherstellungsassistenten sind andere als die an einen Vertreter, hat das Sozialgericht (SG) München festgestellt. Ein Sicherstellungsassistent muss nur über eine Approbation verfügen – ein Vertreter kann dagegen nur genehmigt werden, wenn er dieselben Qualifikationsanforderungen wie

RA Doennebrink 25/10/202325/10/2023 News Weiterlesen

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  • Sicherstellungsassistent muss nicht dieselbe Facharztbezeichnung wie Vertragsarzt führen

Rechtsanwältin Maria-Stephanie Dönnebrink

Niedenau 62
60325 Frankfurt am Main
Tel: (069) 40 58 62 61
Fax: (069) 40 58 62 86
www.jusmedicus.de

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