Vertragsarztrecht: Das Bundessozialgericht (BSG) hat nun klargestellt, dass es bei der Nachbesetzung eines Sitzes in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) auf die Möglichkeit der Praxisfortführung der gesamten BAG und nicht des einzelnen Sitzes ankommt, wie noch das vorinstanzliche Sozialgericht Berlin entschieden hatte