In einem sehr ausführlich begründeten Urteil hat das Sozialgericht Marburg entschieden, dass zahnärztliche MVZ mehr als nur einen Vorbereitungsassistenten beschäftigen dürfen. Die gegenteilige Auffassung sei berufspolitisch motiviert, entspreche aber nicht der geltenden Rechtslage.
Quelle: Sozialgericht Marburg, Urteil vom 31.01.2018, Az: S 12 KA 572/17
SG Marburg: Zahnarzt-MVZ dürfen mehr als nur einen Vorbereitungsassistenten beschäftigen