Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EMGR) hat ein kommerzielles Internetportal für beleidigende Kommentare anonymer Nutzer verantwortlich gemacht. Dies kommt auch Arztpraxen zugute, die gehäuft mit anonymen Beschimpfungen und Beleidigungen unzufriedener (echter oder angeblicher) Patienten auf Arztbewertungsportalen zu kämpfen haben.

Wenn es nicht möglich ist, den Urheber selbst wegen seiner Beleidigungen zu belangen, da der Betreiber des Internetportals die Abgabe anonymer Kommentare gestattet, ist der Betreiber des Internetportals selbst für die Rechtsverletzungen seiner Nutzer verantwortlich.

Im Vorfeld zu klären ist zunächst die Frage, ob es sich bei einem kritischen Kommentar um eine strafrechtliche Beleidigung oder um eine von der Meinungsfreiheit gedeckte Meinungsäußerung handelt. Nur bei einer strafrechtlichen Beleidigung ist ein Vorgehen gegen den Urheber oder – falls dieser anonym geblieben und nicht zu ermitteln ist – gegen das Internetportal möglich.

 

Quelle: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 10.10.2013, Az: 64569/09

Internetportale sind für beleidigende Kommentare anonymer Nutzer verantwortlich