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Zulassungsentziehung

BSG: Bei MVZ-Zulassungsentziehung ist zuvor milderes Mittel des Ruhens zu prüfen

Das Bundessozialgericht (BSG) hat klargestellt, dass aus Gründen der Verhältnismäßigkeit vor dem Zulassungsentzug eines MVZ stets zu prüfen ist, ob als milderes Mittel die Anordnung des Ruhens der Vertragsarztzulassung des MVZ möglich ist. Dies gilt auch in den Fällen des

RA Doennebrink 25/10/202325/10/2023 Dialyse, News, Zahnmedizin Mehr lesen

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Rechtsanwältin Maria-Stephanie Dönnebrink

Niedenau 62
60325 Frankfurt am Main
Tel: (069) 40 58 62 61
Fax: (069) 40 58 62 86
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