Datenschutz: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) weist darauf hin, dass der Begriff „für die Verarbeitung Verantwortlicher“ mehrere an dieser Verarbeitung beteiligte Akteure betreffen könne, wobei dann jeder von ihnen den EU-Vorschriften über den Schutz personenbezogener Daten unterliege. Diese Akteure könnten in