Ausschluss von sachlich-rechnerischer Richtigstellung aus Vertrauensschutz

Eine sachlich-rechnerische Richtigstellung kann aus Vertrauensschutzgesichtspunkten ausgeschlossen sein. Dies setzt voraus, dass der (Zahn-)Arzt aufgrund des Verhaltens der Kassen-(zahn)ärztlichen Vereinigung davon ausgehen konnte, diese werde keine Streichungen der strittigen Gebührenordnungspositionen vornehmen. Allerdings besteht Vertrauensschutz nur gegenüber der Kassen-(zahn)ärztlichen Vereinigung, soweit