Einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) wird kein einheitlicher Versorgungsauftrag zur Behandlung chronisch niereninsuffizienter Patienten erteilt, so das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen. Vielmehr sehe § 4 Abs 1a S 3 Anl 9.1 BMV-Ä vor, dass jeder Betriebsstätte eine eigenständige Genehmigung erteilt werde. Scheide ein Vertragsarzt mit seiner Betriebsstätte aus der BAG aus, könne er seine bereits genehmigte Dialysepraxis weiterführen, ohne dass seinen früheren Partnern eine Anfechtungsberechtigung hiergegen zustehe, so das Gericht.

Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 09.08.2017, Az: L 3 KA 128/15

Dialyseversorgungsauftrag bei einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft