Das Sozialgericht Düsseldorf hat die Anstellung eines Arztes im Umfang von 13 Wochenstunden in einem Eilverfahren abgelehnt, weil dieser bereits über eine volle vertragsärztliche Zulassung verfügt. Die Richtigkeit dieser Entscheidung ist jedoch anzuzweifeln, da ja das Verbot der Anstellung eines Arztes in einem Krankenhaus parallel zu seiner Niederlassung vom Gesetzgeber explizit aufgehoben worden ist. Weshalb hier zwischen einer Anstellung im Krankenhaus und einer Anstellung in einer Vertragsarztpraxis / einem MVZ ein solcher Unterschied bestehen soll, erschließt sich nicht.

Quelle: SG Düsseldorf, Beschluss v. 20.10.2015 – S 33 KA 299/15 ER

Keine zusätzliche Anstellung eines Arztes, der bereits über eine volle vertragsärztliche Zulassung verfügt?