Krankenhäuser müssen Gehörlosen im Bedarfsfall einen Gebärdendolmetscher stellen oder bezahlen. Diese Kosten sind in den Fallpauschalen enthalten und abgegolten, so das Sozialgericht Hamburg.

Quelle: Sozialgericht Hamburg, Urteil vom 24.03.2017, Az: S 48 KR 1082/14 ZVW

Kliniken sind für Kosten eines Gebärdendolmetschers zuständig