Das Gesetz zur Förderung der Prävention, welches u. a. schärfere Regelungen zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen enthält (vgl. Juli-Newsletter, abrufbar unter https://www.jusmedicus.de/2013/07/bekampfung-der-korruption-im-gesundheitswesen/), wird möglicherweise nicht mehr vor der Bundestagswahl Ende September in Kraft treten und wäre damit vorerst gescheitert.

Nach einer Mitteilung der FAZ vom 25.08.2013 möchte die SPD das Gesetz am 20.09.2013 im Bundesrat in den Vermittlungsausschuss überweisen lassen, so dass eine Entscheidung vor der Wahl nicht mehr möglich wäre. Hintergrund ist, dass die SPD die Vorschriften zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen nicht – wie derzeit vorgesehen – im Sozialgesetzbuch V, sondern im Strafgesetzbuch geregelt haben möchte.

Das Scheitern des Gesetzes in dieser Legislaturperiode würde daher nur einen zeitlichen Aufschub bedeuten. Es ist aber damit zu rechnen, dass in der nächsten Legislaturperiode schärfere Regelungen zur Bekämpfung der Korruption in Kraft treten werden.

Quelle: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/nach-blockiertem-gesetz-aerger-ueber-spd-wegen-aerztekorruption-12546485.html

Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen